Ihr gutes Recht
Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!
Wir leisten Ihnen dabei professionelle Unterstützung.
Ihr Fahrzeug wurde beschädigt – aber Sie trifft keine Schuld?
Dann steht Ihnen von Rechts wegen ein Schadenersatz zu.
So ist es in § 823 BGB geregelt, der Ihren Unfallgegner in die
Pflicht nimmt.
Sie wünschen sich eine Beratung zu diesem wichtigen Thema?
Wir stehen Ihnen gern Rede und Antwort.
Schadenersatz wird geleistet für:
- unfallbedingte Wertminderung
Ihres Fahrzeugs - Nutzungsausfall
- Angefallene Abschleppkosten
oder Standgebühren - unfallbedingte Nebenkosten
- Kfz-Gutachterhonorar
- Rechtsanwaltshonorar
Sie haben die freie Wahl
Welchen Sachverständiger Ihres Vertrauens Sie hinzuziehen oder ob Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, eine Kfz-Werkstatt oder eine Autovermietung – immer genießen Sie das Recht auf freie
Entscheidung.
Niemand darf Sie zudem zwingen, Anweisungen der gegnerischen
Versicherung zu folgen, einen besonders günstigen Reparaturbetrieb aufzusuchen oder gar eine Nachbesichtigung durch die Versicherung Ihres Unfallgegners zu gestatten. Als unabhängige Sachverständige tragen wir mit einem Schadengutachten dazu bei, dass Sie Ihr gutes Recht wahren.
Unsere Profi-Empfehlung:
Um Kosten zu sparen, verfolgen Versicherungen immer ausgeklügeltere Abrechnungsstrategien – in vielen Fällen zu Ungunsten des
Geschädigten.
Damit Sie Ihre Ansprüche schnell und vor allem in vollem Umfang durchsetzen können, raten wir Ihnen, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einzuschalten.
- Sachverständiger
- Kfz-Werkstatt
- Rechtsanwalt
- Autovermietung